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Kurzgutachten bei Bagatellschäden (750-1000,- €)

Kurzgutachten– bei kleinen Schäden genau die richtige Lösung!

Wenn Sie im Straßenverkehr unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden und dabei ein Sachschaden entsteht, ist der Unfallverursacher verpflichtet, Ihnen diesen Schaden zu ersetzen. Im Normalfall übernimmt seine Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten für die Reparatur Ihres Fahrzeugs. Doch vor der Regulierung des Schadens steht zunächst die Ermittlung der entstandenen Schadenshöhe. Diese erfolgt normalerweise über ein Sachverständigengutachten, dessen Kosten ebenfalls die Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers übernimmt. Doch die Rechtsprechung hat eine Bagatellgrenze von 750-1.000 Euro für Unfallschäden festgelegt, bei der die Kosten für ein vollständiges Gutachten nicht erstattet werden müssen. Genau in solchen Fällen stellt ein Kurzgutachten genau die richtige Lösung dar.